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Corona: Vorfahrt für Schornsteinfeger!
Geklagt hatte ein Ehepaar, das den Schornsteinfeger nicht in die Wohnung lassen wollte. Stattdessen wurde um Verschiebung des Prüfungstermins gebeten. Daraufhin erließ der Schornsteinfeger eine kostenpflichtige schornsteinfegerrechtliche Anordnung. Dagegen zog das Ehepaar vor das Verwaltungsgericht - ohne Erfolg. Die Argumentation, man gehöre zur Risikogruppe und dürfe sich deshalb einer Ansteckungsgefahr nicht aussetzen, zog nicht. © Dr. Hans Reinold Horst |