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Nachbarrecht: Schmerzensgeld nach Knochenbruch - das ist hier die Frage

Mann - Copyright Sylvia Horst(ho) Völlig gefahrlos muss und kann der Zugang zum eigenen Grundstück für Besucher und Nachbarn nicht gehalten werden. Das musste nun auch ein Nachbar erfahren, der dem hinterher verklagten Grundstückseigentümer auf dessen Bitte hin einen Besuch abstattete. Dazu benutzte er nicht den Hauptzuweg zum Grundstück, sondern bei Dunkelheit einen nicht beleuchteten Nebenweg, der „von hinten“ zur Terrasse des Anwesens führt und sonst nur von den Bewohnern des Grundstücks selbst frequentiert wird. Der Weg war regennass und teilweise mit Moos, Blättern und Ästen bedeckt. Über diesen Weg wollte er das Grundstück auch wieder verlassen - rutschte aus, stürzte und zog sich erhebliche Knochenbrüche zu.
Die Folge: eine Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €!

Das OLG Frankfurt winkte ab (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2022 - 17 W 17/22, IMR 2023, 32). Schmerzensgeld als Form des Schadenersatzes scheide aus. Denn der beklagte Grundstückseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Sie münde nicht in das Gebot, Grundstücksbesucher gar nicht zu gefährden und vor jeder möglichen Gefahr zu bewahren. Sie verpflichte nur dazu, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um aus der Sicht eines umsichtigen Menschen Andere vor Schäden zu bewahren. Der verletzte Nachbar habe sich selbst für den Nebenweg entschieden und die eigentliche Zuwegung zum Grundstück nicht benutzt. Dann hätte er sich auch entsprechend vorsichtig verhalten müssen, zumal Regenwetter und unbeleuchtete Sichtverhältnisse bei Dunkelheit herrschten, so das OLG. Rutschgefahren seien deshalb erkennbar gewesen. Das hätte ihn dazu führen müssen, entweder den Hauptweg zu benutzen oder sich besonders vorsichtig zu verhalten, zumal der Zuweg eigentlich für die Öffentlichkeit tabu gewesen sei.

Zumindest beim Hauptweg - dies sei als Bemerkung ergänzt - dürften wesentlich strengere Maßstäbe an die Verkehrssicherungspflicht des Haus- und Grundstückseigentümers anzulegen sein.

Lesetipp zum (abwehrbaren oder geschuldeten) Zustand des Nachbargrundstücks:
Broschüre „Abwehr nachbarlicher Störungen", ISBN-Nr. 978-3-96434-007-8, Preis 14,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung,
zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732.

© Dr. Hans Reinold Horst

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