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Miete und Grillvergnügen: Lagerung von Propangasflaschen
Die oft stundenlange direkte Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auf den Balkon heizen die Propangasflasche auf. Durch die Hitzeeinwirkung erhöht sich der Gasdruck. Das kann je nach Füllstand der Flasche zu einem höheren Druck und damit zu Undichtigkeiten führen, insbesondere dann, wenn das Ventil nicht dicht verschlossen ist, weil die Propangasflasche angeschlossen bleibt. Dadurch ergeben sich erhebliche Brand- und Explosionsgefahren. Die Technische Regel Flüssiggas (TRF) des Verbandes der Flüssiggasanbieter verbietet eine solche Vorgehensweise, ebenso die Arbeits-Sicherheits-Information ASI 8.04 und die Unfallverhütungsvorschrift 79 der DGUV (Deutsche-Gesetzliche-Unfallversicherung). Propangasflaschen dürfen also direkter Sonneneinstrahlung nicht ausgesetzt und ebenso nicht in der Nähe von selbst brennbaren oder leicht entzündlichen Stoffen gelagert werden. Die genannten Vorschriften verbieten insbesondere die Lagerung von Propangasflaschen
im Keller, auch in Form sogenannter „Kleinflaschen mit 5 oder mit
11 kg Füllgewicht“. Denn auch diese Verhaltensweise birgt erhebliche
Gefahren. Propangas ist als Flüssiggas schwerer als Luft und setzt
sich deshalb nach unten ab. Strömt unverbranntes Gas aus, bildet
sich im Keller ein explosionsfähiges Gemisch (Gasblase). Das Gas
ist geruchslos; sein Austritt wird deshalb in der Regel nicht wahrgenommen.
Selbst der kleinste Funke kann dann eine Explosion auslösen, so zum
Beispiel, wenn eine elektrische Glühbirne eingeschaltet wird. © Dr. Hans Reinold Horst |