|
Home > News/Presse > Mieters Idee vom Vermieter als „Aquarius“ |
Mietkündigung: Mieters Idee vom Vermieter als „Aquarius“ - schlecht, gaaanz schlecht!(ho) Mieterin M gießt zweimal je einen Eimer Wasser aus dem Fenster ihrer Wohnung in den Hof. Dort befindet sich Vermieterin V. Volltreffer - beide Male verlässt V „klatschnass“ die Bühne. V kündigt ohne vorherige Abmahnung fristlos. M bestreitet, dass sie V getroffen hat oder treffen wollte. Dem Ereignis voraus ging ein Streit um das korrekte abstellen des Fahrrades der Mieterin im Hof. V wollte das Fahrrad jeweils umstellen, als der Wasserschwall sie trifft. Das AG Hanau bestätigt die Kündigung (AG Hanau, Beschluss vom 19.2.2024 - 34 C 92/23, ZMR 2024, 853). Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Vermieterin beide Male mit dem Wasser aus dem Eimer vollständig übergossen worden sei. Selbst wenn der Mieterin zugute zu halten sei, dass sie die Vermieterin nicht direkt treffen wollte, sei ihr zu unterstellen, dass sie dies billigend in Kauf genommen habe. Denn sie selbst habe angegeben, mit dieser Aktion die Vermieterin davon abhalten zu wollen, ihr Fahrrad umzustellen. Eine Abmahnung sei entbehrlich gewesen. Denn die Mieterin habe bereits zuvor derartige Aktionen angekündigt (zur berechtigten fristlosen Kündigung wegen des unwahren Vorwurfs einer veranstalteten „Nazi-Party“ durch den Vermieter: LG München I, Beschluss vom 13.7.2023 - 14 S 6310/23, ZMR 2023, 893; zur Störung des Hausfriedens durch querulatorisches Verhalten und eine darauf gegründete Kündigung: AG Garmisch-Partenkirchen, BeckRS 2020, 21996; zur Kündigung von Wohnraum wegen Störung des Hausfriedens: LG München I, BeckRS 2022, 51271 und LG München I, NJW-RR 2013, 14). Lesetipp: Broschüre „Streit im Mehrfamilienhaus“, 2. Auflage 2020, 338 Seiten DIN A5 gebunden, ISBN 978-3-96434-012-2, Preis 21,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732. © Dr. Hans Reinold Horst |