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Grunderwerbsteuer auch für Erschließungskosten?Darf das Finanzamt auch Grunderwerbsteuer für Erschließungskosten und den Hauswasseranschluss erheben, wenn der Verkäufer diese Kosten in den Kaufpreis mit einrechnet? Diese Frage wird jetzt den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen (Az.II R 9/21 und II R 32/20). Immobilienkäufer, denen noch anfallende Erschließungskosten vom Bauträger oder von einem sonstigen Veräußerer mit in den Kaufpreis eingepreist werden, können deshalb schon im Vorfeld der Entscheidung Einspruch beim Finanzamt gegen den erlassenen Heranziehungsbescheid zur Grunderwerbsteuer einlegen, kommentiert Haus & Grund Soltau. Vorsitzender, Dr. Jochen Rothardt, erklärt dazu: "Ob der Einspruch erfolgreich sein wird, hängt natürlich vom Ausgang des Verfahrens ab." Hintergrund: "Die Frage korrekten Bemessung der Grunderwerbsteuer stellt sich vor allem auch beim Kauf bebauter Grundstücke, insbesondere beim Erwerb von schlüsselfertigen Immobilien vom Bauträger", so Dr. Rothardt abschließend. Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Soltau. Haus & Grund Soltau ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Pressekontakt: 1.Vorsitzender Haus & Grund Soltau © Dr. Hans Reinold Horst |