Die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle wurde durch fünf
große Organisationen gegründet:
- Landesverband Haus & Grund Niedersachsen
- Baugewerbeverband Niedersachsen
- Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Niedersachsen /
Bremen
- Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag
Die Bauschlichtungsstelle ist neutral und unabhängig.
Sie befaßt sich mit Streitigkeiten aus Bauverträgen,
auch nach der VOB, insbesondere:
- wenn es um Baumängel geht,
- wenn unklar ist, was im Vertrag
vereinbart ist,
- wenn streitig ist, ob ein Vertrag
wirksam gekündigt ist,
- wenn über die Berechtigung
einer Rechnung gestritten wird,
- wenn ein Zahlungseinbehalt des
Bauherrn angezweifelt wird.
Bauschlichtung – die bessere Lösung für
Baustreitigkeiten
Besser
Bei der Bauschlichtung gibt es keine lange schriftliche Auseinandersetzung.
Eine kurze schriftliche Vorbereitung reicht aus. Dann besichtigt
der Vorsitzende an Ort und Stelle zusammen mit den Beteiligten die
geleisteten Arbeiten. Der Vorsitzende ist ein erfahrener Jurist
mit bautechnischem Verständnis. Es wird nicht entschieden,
wer Recht oder Unrecht hat.
Die Bauschlichtung ist freiwillig, beide Beteiligten müssen
einverstanden sein. Unter Leitung des Vorsitzenden werden in einem
ausführlichen Gespräch Lösungen entwickelt, die beide
Seiten akzeptieren können. Die Beteiligten schließen
dann eine Vereinbarung, die den Streit beendet und die für
beide bindend ist.
Schneller
Ein Bauprozess kann mehrere Jahre dauern. Das Bauschlichtungsverfahren
ist wesentlich kürzer. Es kann in 2 - 3 Monaten abgeschlossen
sein.
Preiswerter
Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch
teuer werden. Bei der Bauschlichtung gibt es keine zweite Instanz.
Bauprozesse werden auch durch Sachverständigengutachten teuer.
In der Bauschlichtung sind Sachverständige oft gar nicht nötig,
und wenn doch, wird kein teures Gutachten in Auftrag gegeben, sondern
nur eine kurze mündliche oder schriftliche Erläuterung.
Wer im Bauprozess nur zum Teil Recht bekommt, muss einen Teil der
Kosten des Gerichts, des Sachverständigen und beider Rechtsanwälte
tragen. Das kann sehr teuer werden. Im Schlichtungsverfahren können
sich die Beteiligten durch Rechtsanwälte vertreten lassen.
Nötig ist das aber nicht.
Erfolgreich
In der Bauschlichtung müssen die Beteiligten nicht mit Sorge
auf ein Urteil warten. Sie bestimmen selbst, wie das Problem gelöst
wird. Unter Leitung des unabhängigen Vorsitzenden gelingt in
den allermeisten Fällen eine Einigung. Selbst dann, wenn die
Beteiligten schon sehr zerstritten waren.
Mindestens 90 % der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle
werden erfolgreich abgeschlossen.
Es lohnt sich also. Das Niedersächsische Justizministerium
hat die Bauschlichtungsstelle als Gütestelle anerkannt. Aus
einem Vergleich vor der Bauschlichtungsstelle kann deshalb notfalls
die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Was kostet die Bauschlichtung?
Die Schlichtung ist nicht kostenlos, aber preiswert. Wird ein Sachverständiger
nicht benötigt, so hängt die Gesamthöhe vor allem
von der Dauer der mündlichen Verhandlung ab. Je nach Umfang
des Streits kann sie 2 Stunden, aber auch 6 Stunden und mehr dauern.
In einem Vergleich wird auch vereinbart, wie die Kosten aufzuteilen
sind. Häufig verständigt man sich, dass sie jeder Beteiligte
zur Hälfte trägt.
|