![]() |
|
Home > News/Presse > Heizungstausch |
Heizungstausch: Verunglückte Förderung
Was kann noch unternommen werden, um die bereits genehmigten Fördermittel noch zu erhalten?Der mandatierte Energieberater sollte sich schriftlich und „offiziell“ als bevollmächtigter Antragsteller nach dem Verfahrensstand erkundigen und eine Frist zur Rückäußerung setzen. Passiert dann nichts, sollte aufgrund des Genehmigungsbescheids in seiner Eigenschaft als verwaltungsrechtliche Zusage eine Untätigkeitslage auf Erlass des weiterhin ausstehenden Widerspruchsbescheids (§ 75 VwGO) und je nach Tenor eines dann erlassenen Widerspruchsbescheids Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Zahlungsklage (§§ 42, 113 Abs. 1 Satz 1VwGO) in Form einer Stufenklag) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden Anwaltszwang besteht in der verwaltungsgerichtlichen Eingangsinstanz nicht (§ 67 Abs. 1 VwGO; zum Kreis der möglichen Prozessvertreter Abs. 2). © Dr. Hans Reinold Horst |