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Nachbarrecht: Es stinkt und qualmt!

Feuer - Copyright Sylvia Horst(ho) Der Nachbar heizt den Ofen an. Es kommt zu massiver Rauchbildung - und es stinkt, als ob er „alte Autoreifen verheizen würde“. Das passiert regelmäßig. Grundstückseigentümer E wehrt sich durch eine Unterlassungsklage mit dem Antrag, weitere Beeinträchtigungen durch Rauch bzw. dessen Bestandteile in Form von Rauch, Ruß, giftiger Gase, Staub und Gerüchen zu unterlassen. Der Streit endet vor dem OLG Brandenburg, das mit Urteil vom 3.7.2025 (5 U 77/22, MDR 2025, 1326) entscheidet.

Ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB bestehe nicht. Der Klageantrag sei zu unbestimmt. Denn es sei nicht vorgetragen worden, dass bestimmte Grenzwerte bei der Immissionsbelastung überschritten worden seien. Deshalb könne aus dem Betrieb des „nachbarlichen“ Ofens, der mit Feststoffen beheizt werde, nicht darauf geschlossen werden, die daraus folgenden Beeinträchtigungen überschritten das Maß zu duldender Immissionen.
Allein vorgelegte Videoaufnahmen, die aufsteigenden Rauch aus den Nachbarschornsteinen zeigen, der sich dann unmittelbar im Umfeld verteilt, lassen keinen Schluss auf überschrittene Grenzwerte zu. Deshalb hat das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis zu der Frage erhoben, ob der Betrieb der Öfen mit dem auf dem Grundstück vorhandenen Brennmaterial Schadstoffgrenzwerte überschreitet. Dies konnte nicht festgestellt werden.
Auf entsprechenden richterlichen Hinweis hat der Kläger auch bekräftigt, ihm ginge es nicht um die Abwehr optischer Beeinträchtigungen, die durch die Videoaufnahmen belegt würden, sondern um die Unterlassung gesundheitsschädlicher Einwirkungen durch die Rauchabgase.

Lesetipp:
Broschüre „Abwehr nachbarlicher Störungen",
ISBN-Nr. 978-3-96434-007-8, 213 Seiten, Preis 14,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung,
zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732.

© Dr. Hans Reinold Horst

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