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Gewerberaummiete: „Indexklausel mausetot“ - AGB-Recht überholt Preisanpassungsgesetz

Geld - Copyright Sylvia Horst(ho) Verstößt eine Indexklausel, auch Preisanpassungsklausel genannt, in einem Gewerberaummietvertrag sowohl gegen das AGB-Recht als auch gegen das Preisklauselgesetz, so ist sie niemals wirksam geworden und schon seit dem Vertragsabschluss als gestrichen zu betrachten. Das entscheidet der BGH mit Urteil vom 11.3.2026 (Az. XII ZR 51/25, juris; ebenso die Vorinstanz OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2025 - 10 U 146/24, IMR 2025, 325).

Der Hintergrund:

Nach dem Preisklauselgesetz gilt eine damit inkompatible Vertragsklausel erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über einen dazu geführten Streit als unwirksam; im Falle eines Verstoßes gegen das AGB-Recht gilt das so bereits von Anfang an, ohne dass dazu ein Rechtsstreit geführt werden muss.

Für die Praxis bedeutet das:

Im ersteren Fall können bis zur Rechtskraft der Entscheidung erlangte Mieten behalten werden; im zweiten Fall sind sie komplett zurückzuerstatten, weil es nie eine rechtswirksame Grundlage für die beglichenen Mietforderungen gegeben hat.

© Dr. Hans Reinold Horst

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