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Gewerberaummiete: „Indexklausel mausetot“ - AGB-Recht überholt Preisanpassungsgesetz
Der Hintergrund:Nach dem Preisklauselgesetz gilt eine damit inkompatible Vertragsklausel erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über einen dazu geführten Streit als unwirksam; im Falle eines Verstoßes gegen das AGB-Recht gilt das so bereits von Anfang an, ohne dass dazu ein Rechtsstreit geführt werden muss. Für die Praxis bedeutet das:Im ersteren Fall können bis zur Rechtskraft der Entscheidung erlangte Mieten behalten werden; im zweiten Fall sind sie komplett zurückzuerstatten, weil es nie eine rechtswirksame Grundlage für die beglichenen Mietforderungen gegeben hat. © Dr. Hans Reinold Horst |