ROLAND - Ihr Rechtsschutz-Partner
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist seit Juli 1995 der
Rechtsschutz-Partner des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.
ROLAND bietet allen Mitgliedern der Ortsvereine
von Haus & Grund Niedersachsen die Möglichkeit eine Rechtsschutz-Versicherung
speziell für die Bedürfnisse als Eigentümer von
Wohnungen und Grundstücken abzuschließen.
Damit Sie aus Kostengründen nicht auf Ihr gutes
Recht verzichten müssen, sorgt ROLAND für die gerichtliche
Wahrnehmung Ihrer Interessen und übernimmt die Kosten; die
außergerichtliche Beratung übernimmt Ihr örtlicher
Haus & Grund-Verein.
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Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter
und dinglich Nutzungsberechtigter von versicherten Wohnungen und
Grundstücken.
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Was ist versichert?
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
vor Gerichten
Zugeschnitten auf Ihr spezielles Risiko besteht z. B. Rechtsschutz
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Vermiet- und Verpachtverhältnissen. Versicherungsschutz besteht
also auch für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
wegen Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden sowie
Gebäudeteilen.
- Straf-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, ein Vergehen fahrlässig
begangen zu haben. Dies kommt z. B. dann vor, wenn der Eigentümer
seiner Streupflicht im Winter nicht nachkommt und ein Dritter
verletzt wird.
- Odnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
vor Gerichten
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Ordnungswidrigkeit
fahrlässig begangen zu haben, z. B. bei Lärmbelästigung
wegen Baumaßnahmen.
Zusatzangebot
Sie können Ihren Versicherungsschutz auch individuell erweitern
– ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf!
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für das Durchsetzen und die Abwehr von Ansprüchen,
z. B. aus Reparaturverträgen mit Handwerkern, die die versicherte
Wohneinheit bzw. das Haus betreffen:
- bei der Renovierung einer Wohnung
gibt es Streit mit dem Handwerker über Mängel an seiner
Arbeit
- aus einem Wartungsvertrag für
den Fahrstuhl ergeben sich Streitigkeiten wegen unzureichender
Arbeit
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen
Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wenn
es z. B. um laufende Gebühren für die Grundstücksver-
und -entsorgung geht:
- Die Müllgebühren sollen
erhöht werden, weil die falsche Personenanzahl im Haushalt
zugrunde gelegt wird.
- Bei der Erhebung der Grundsteuer
liegt eine falsche Bemessungsgrundlage vor.
Nicht versichert sind Erschließungs- und Anliegerabgaben.
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Ihr finanzieller Rückhalt
- Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen
einen qualifizierten Anwalt – so erhöhen wir Ihre Erfolgschancen
bei einem Rechtsstreit.
- Wir minimieren Ihr Kostenrisiko
und übernehmen
für gerichtliche Streitigkeiten in Höhe von bis zu 300.000
€ die Kosten für Ihren Anwalt, das Gericht,
Zeugengelder und Sachverständigenhonorare.
Bei rechtlicher Verpflichtung tragen wir bei einem verlorenen
Prozess auch die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern.
Zusätzlich leisten wir für Strafkautionen darlehensweise
bis zu 50.000 €.
- Selbstbeteiligung:
Der Versicherte übernimmt
je Rechtsschutzfall und Leistungsart eine Selbstbeteiligung von
10 % der Kosten,
mindestens 125 €, jedoch höchstens 500 €
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Hinweise zum Vertragsinhalt
- Versicherte Objekte
Wir versichern Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile.
Jedoch können Sie nur alle oder alle gleichartig genutzten
Einheiten (Wohn- oder Gewerbeeinheiten) eines Objektes versichern.
- Versicherte Personen
Sie sind in Ihrer angegebenen Eigenschaft als Eigentümer,
Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigter
(z. B. Erbbauberechtigter, Wohnberechtigter) versichert.
- Vertragsdauer
Ihr Vertrag endet am 01.07. jeden Jahres. Der Vertrag verlängert
sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei
Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
- Vereinsmitgliedschaft
Endet Ihre Vereinsmitgliedschaft, so gelten für den Rechtsschutzvertrag
die zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifprämien mit dem
dazugehörigen Versicherungsschutz.
- Wartezeit
Für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
sowie dem Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für
neue Verträge und bei Einschluss von neuen Objekten eine
Wartezeit von drei Monaten.
Also besteht für diese Leistungsarten erst Versicherungsschutz
für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf von drei Monaten
nach Vertragsbeginn eintreten.
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