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ROLAND Rechtsschutz
für Mitglieder des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen


ROLAND - Ihr Rechtsschutz-Partner

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist seit Juli 1995 der Rechtsschutz-Partner des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.

ROLAND bietet allen Mitgliedern der Ortsvereine von Haus & Grund Niedersachsen die Möglichkeit eine Rechtsschutz-Versicherung speziell für die Bedürfnisse als Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken abzuschließen.

Damit Sie aus Kostengründen nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, sorgt ROLAND für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen und übernimmt die Kosten; die außergerichtliche Beratung übernimmt Ihr örtlicher Haus & Grund-Verein.

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Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter und dinglich Nutzungsberechtigter von versicherten Wohnungen und Grundstücken.

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Was ist versichert?

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
    Zugeschnitten auf Ihr spezielles Risiko besteht z. B. Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermiet- und Verpachtverhältnissen. Versicherungsschutz besteht also auch für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden sowie Gebäudeteilen.
  • Straf-Rechtsschutz vor Gerichten
    für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben. Dies kommt z. B. dann vor, wenn der Eigentümer seiner Streupflicht im Winter nicht nachkommt und ein Dritter verletzt wird.
  • Odnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vor Gerichten
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Ordnungswidrigkeit fahrlässig begangen zu haben, z. B. bei Lärmbelästigung wegen Baumaßnahmen.

Zusatzangebot
Sie können Ihren Versicherungsschutz auch individuell erweitern – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf!

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für das Durchsetzen und die Abwehr von Ansprüchen,
z. B. aus Reparaturverträgen mit Handwerkern, die die versicherte Wohneinheit bzw. das Haus betreffen:

  • bei der Renovierung einer Wohnung gibt es Streit mit dem Handwerker über Mängel an seiner Arbeit
  • aus einem Wartungsvertrag für den Fahrstuhl ergeben sich Streitigkeiten wegen unzureichender Arbeit

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wenn es z. B. um laufende Gebühren für die Grundstücksver- und -entsorgung geht:

  • Die Müllgebühren sollen erhöht werden, weil die falsche Personenanzahl im Haushalt zugrunde gelegt wird.
  • Bei der Erhebung der Grundsteuer liegt eine falsche Bemessungsgrundlage vor.

Nicht versichert sind Erschließungs- und Anliegerabgaben.

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Ihr finanzieller Rückhalt

  • Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen einen qualifizierten Anwalt – so erhöhen wir Ihre Erfolgschancen bei einem Rechtsstreit.
  • Wir minimieren Ihr Kostenrisiko und übernehmen
    für gerichtliche Streitigkeiten in Höhe von bis zu 300.000 € die Kosten für Ihren Anwalt, das Gericht, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare.
    Bei rechtlicher Verpflichtung tragen wir bei einem verlorenen Prozess auch die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern.
    Zusätzlich leisten wir für Strafkautionen darlehensweise bis zu 50.000 €.
  • Selbstbeteiligung:
    Der Versicherte übernimmt
    je Rechtsschutzfall und Leistungsart eine Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten,
    mindestens 125 €, jedoch höchstens 500 €

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Hinweise zum Vertragsinhalt

  • Versicherte Objekte
    Wir versichern Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile. Jedoch können Sie nur alle oder alle gleichartig genutzten Einheiten (Wohn- oder Gewerbeeinheiten) eines Objektes versichern.
  • Versicherte Personen
    Sie sind in Ihrer angegebenen Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigter (z. B. Erbbauberechtigter, Wohnberechtigter) versichert.
  • Vertragsdauer
    Ihr Vertrag endet am 01.07. jeden Jahres. Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
  • Vereinsmitgliedschaft
    Endet Ihre Vereinsmitgliedschaft, so gelten für den Rechtsschutzvertrag die zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifprämien mit dem dazugehörigen Versicherungsschutz.
  • Wartezeit
    Für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten sowie dem Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für neue Verträge und bei Einschluss von neuen Objekten eine Wartezeit von drei Monaten.
    Also besteht für diese Leistungsarten erst Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn eintreten.

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Bei Fragen:

  • wenden Sie sich bitte an Haus & Grund Soltau
    oder
  • ROLAND 24-Stunden-ServiceLine: 0180 3 8277-500
    (0,09 €/Min aus dem deutschen Festnetz)

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