Urlaubszeit - Einbruchszeit
Urlaubszeit
ist Einbruchszeit. Wer in seiner Abwesenheit zu Hause von Einbrechern
heimgesucht wird, muss das gegenüber seiner Hausratsversicherung
beweisen. Insbesondere muss er den Nachweis führen, dass er durch
einen „versicherten“ Einbruchdiebstahl geschädigt worden
ist. Kann er diesen Nachweis „durch frische Einbruchsspuren“
nicht erbringen, genügt auch die Darlegung einschließlich des
Beweises von Indizien, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten
als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach dem Gesamtbild auf
eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den eingetretenen Versicherungsfall
(Einbruch) geschlossen werden.
Darauf macht jetzt Haus & Grund Soltau unter Bezug auf ein Urteil
des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2017 - I-6 U 30/17, veröffentlicht
in NJW-RR 2017, 1384; ebenso bereits OLG Hamm, VersR 2015, 1374,1376)
aufmerksam.
Verbandsvorsitzender Dr. Jochen Rothardt erläutert: "Dazu ist
ein Mindestmaß an Tatsachen nachzuweisen, die nach der Lebenserfahrung
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte
Entwendung abhandengekommener Sachen zulassen. Dazu gehört bei einem
behaupteten Einbruchdiebstahl, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Nicht
erforderlich ist dagegen, dass aufgefundene Spuren zweifelsfrei auf einen
Einbruch schließen lassen."
Notwendig ist zumindest eine Spurenlage, die auf einen Einbruchdiebstahl
hindeuten kann, wie zum Beispiel Beschädigungen an Fenstern oder
Außentüren, oder auch Spuren, die auf ein Durchsuchen der Räumlichkeiten
zum Zwecke des Auffindens von Wertgegenständen schließen lassen.
Keinesfalls reicht eine von der Polizei geäußerte Vermutung,
wonach eine sonst unbeschädigte Türe auch durch einen geeigneten
Gegenstand (Dietrich) hätte geöffnet werden können.
Abzugrenzen sind diese Fälle von einem sogenannten „Nachschlüssel-Diebstahl“,
so Dr. Rothardt abschließend.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Soltau.
Haus & Grund Soltau ist über den Landesverband Haus & Grund
Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Soltau,
Dr. Jochen Rothardt
Internet: http://www.rothardt.de
1.Vorsitzender Haus & Grund Soltau
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