Urlaubsland „Balkonien“
Ob
es mit dem Sommerurlaub in diesem Jahr trotz Corona klappt? Wer Bedenken
hat, eine Reise zu buchen oder wer seine Reise storniert, und deshalb
zu Hause bleibt, verbringt die Sommerferien auf „Balkonien“.
Dass bei Treffen mit Familien und Nachbarn dort die öffentlich-rechtlichen
Vorgaben zur Pandemie-Abwehr eingehalten werden müssen, versteht
sich von selbst. Natürlich gilt auch das Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme unter Nachbarn. Doch konkret, wie dürfen Mieter
in heutigen Zeiten den Balkon ihrer Mietwohnung nutzen?
Haus & Grund Soltau gibt dazu Antworten.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Blumen gießen: ist selbstverständlich
in Ordnung, nur dürfen unterhalb wohnende Nachbarn nicht von Gießwasser
getroffen werden.
- Blumenkästen: sie dürfen an der Balkonbrüstung
montiert werden, wenn dies die Hausordnung gestattet und wenn durch
eine ausreichend sichere Montage die Gefahr abgewendet wird, dass sie
bei Wind oder bei Sturm abgerissen werden und andere Personen schädigen
oder Sachen gefährden.
- Familienkaffeetrinken: ist auch in Zeiten von „Corona“
unbedenklich.
- Feiern: ist nur im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Kontaktbeschränkungen möglich;
Vorsitzender Dr. Rothardt ergänzt:
" Näheres dazu ist der Landesverordnung und der kommunalrechtlichen
Allgemeinverfügung der Gemeinde, in der man wohnt, zu entnehmen."
- Fernsehen und Radio: gibt Anlass zum Nachbarstreit,
wenn sich Mitbewohner durch die gewählte Lautstärke gestört
fühlen.
- Gartenmöbel aufstellen: Stühle, Tische
und Hollywoodschaukeln dürfen aufgestellt werden, ebenso Sonnenschirme
und Sonnenzelte, wenn sie ausreichend gegen Wind- und Sturmeinwirkung
gesichert sind.
- Grillen: Die meisten Hausordnungen verbieten aus
Gründen des Brandschutzes das Grillen mit Holzkohle oder mit Gas.
Bei engen Wohnverhältnissen kann wegen Geruchsbildung auch das
Elektrogrillen problematisch sein. Vor dem geplanten Barbecue sollte
mit Vermieter und Nachbarn Einvernehmen erzielt werden.
- Kräuter und Blumen sähen: ist allenfalls
in Blumenkästen zulässig
- Pflanztöpfe aufstellen: ist selbstverständlich
möglich, solange von Ihnen bei Wind und Sturm keine Gefahren für
Personen oder Sachen ausgehen.
- Rankgitter montieren: ist ohne Erlaubnis des Vermieters
unzulässig; denn der Mieter darf nicht in die Bausubstanz eingreifen.
Zum Schluss der Hinweis von Haus & Grund Soltau:
Pflanzen auf dem Balkon und insbesondere in Blumenkästen an der Balkonbrüstung
müssen zeitig zurückgeschnitten werden, um einen Wildwuchs zu
vermeiden. Blüten und Blätter sollten die Nachbarn nicht stören.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Soltau.
Haus & Grund Soltau ist über den Landesverband Haus & Grund
Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Soltau,
Dr. Jochen Rothardt
Internet: http://www.rothardt.de
1.Vorsitzender Haus & Grund Soltau
Wilhelmstr. 7, 29614 Soltau
Tel.: 05191-98310
Fax:05191-983134
E-Mail: info@hausundgrund-soltau.de
© Dr. Hans Reinold Horst
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