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Urlaubsland „Balkonien“

Balkone - Copyright Sylvia HorstOb es mit dem Sommerurlaub in diesem Jahr trotz Corona klappt? Wer Bedenken hat, eine Reise zu buchen oder wer seine Reise storniert, und deshalb zu Hause bleibt, verbringt die Sommerferien auf „Balkonien“. Dass bei Treffen mit Familien und Nachbarn dort die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zur Pandemie-Abwehr eingehalten werden müssen, versteht sich von selbst. Natürlich gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn. Doch konkret, wie dürfen Mieter in heutigen Zeiten den Balkon ihrer Mietwohnung nutzen?

Haus & Grund Soltau gibt dazu Antworten.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Blumen gießen: ist selbstverständlich in Ordnung, nur dürfen unterhalb wohnende Nachbarn nicht von Gießwasser getroffen werden.
  • Blumenkästen: sie dürfen an der Balkonbrüstung montiert werden, wenn dies die Hausordnung gestattet und wenn durch eine ausreichend sichere Montage die Gefahr abgewendet wird, dass sie bei Wind oder bei Sturm abgerissen werden und andere Personen schädigen oder Sachen gefährden.
  • Familienkaffeetrinken: ist auch in Zeiten von „Corona“ unbedenklich.
  • Feiern: ist nur im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kontaktbeschränkungen möglich;
    Vorsitzender Dr. Rothardt ergänzt:
    " Näheres dazu ist der Landesverordnung und der kommunalrechtlichen Allgemeinverfügung der Gemeinde, in der man wohnt, zu entnehmen."
  • Fernsehen und Radio: gibt Anlass zum Nachbarstreit, wenn sich Mitbewohner durch die gewählte Lautstärke gestört fühlen.
  • Gartenmöbel aufstellen: Stühle, Tische und Hollywoodschaukeln dürfen aufgestellt werden, ebenso Sonnenschirme und Sonnenzelte, wenn sie ausreichend gegen Wind- und Sturmeinwirkung gesichert sind.
  • Grillen: Die meisten Hausordnungen verbieten aus Gründen des Brandschutzes das Grillen mit Holzkohle oder mit Gas. Bei engen Wohnverhältnissen kann wegen Geruchsbildung auch das Elektrogrillen problematisch sein. Vor dem geplanten Barbecue sollte mit Vermieter und Nachbarn Einvernehmen erzielt werden.
  • Kräuter und Blumen sähen: ist allenfalls in Blumenkästen zulässig
  • Pflanztöpfe aufstellen: ist selbstverständlich möglich, solange von Ihnen bei Wind und Sturm keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen.
  • Rankgitter montieren: ist ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig; denn der Mieter darf nicht in die Bausubstanz eingreifen.

Zum Schluss der Hinweis von Haus & Grund Soltau:
Pflanzen auf dem Balkon und insbesondere in Blumenkästen an der Balkonbrüstung müssen zeitig zurückgeschnitten werden, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Blüten und Blätter sollten die Nachbarn nicht stören.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Soltau.


Haus & Grund Soltau ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Soltau,
Dr. Jochen Rothardt
Internet: http://www.rothardt.de

1.Vorsitzender Haus & Grund Soltau
Wilhelmstr. 7, 29614 Soltau
Tel.: 05191-98310
Fax:05191-983134
E-Mail: info@hausundgrund-soltau.de

© Dr. Hans Reinold Horst

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